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Angaben gemäß § 5 TMG

Lions Fight Club

Vor d. Töngesmühle 19
55232 Alzey

Vertreten durch:

Tahir

Kontakt

0176 70363245

info@lions-fight-club.de

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a UStG: folgt

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Leistungsumfang

Das Mitglied ist berechtigt sämtliche dem Training dienenden Einrichtungen (fortlaufend „Einrichtungen" genannt) während der offiziellen Öffnungszeiten des Lions-Fight Club uneingeschränkt zu nutzen. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Änderungen der Öffnungszeiten, sowie des Leistungsangebots sind vorbehalten.

Die Einrichtungen sind für maximal vier Wochen im Jahr (aufgeteilt in jeweils zwei Wochen) betriebsbedingt geschlossen (Betriebsurlaub). Der Betriebsurlaub wird rechtzeitig vorher, mindestens jedoch zwei Monate vor Beginn des Betriebsurlaubs, bekanntgegeben.

An gesetzlichen Feiertagen kann die Lions Fight Club geschlossen bleiben. Dies ist im Mitgliedsbeitrag bereits berücksichtigt.

2. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte

a) Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar.

b) Das Mitglied verpflichtet sich gegenüber Lions Fight Club, die ihm ausgehändigte Zugangsberechtigung nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Das Mitglied verpflichtet sich weiterhin, jeden Verlust der Zugangsberechtigung Lions Fight Club unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

3. Haftungsbeschränkung

a) Lions Fight Club haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Lions Fight Club sowie deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von Lions Fight Club zählt insbesondere (aber nicht ausschließlich) die fortlaufende Bereitstellung der in Ziffer 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Einrichtungen.

b) Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in eine Einrichtung zu bringen. Von Seiten Lions Fight Club werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch Lions Fight Club zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten von Lions Fight Club in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

4. Hausordnung

Bei Nutzung der Einrichtungen unterliegt das Mitglied der jeweils geltenden Hausordnung.

5. Gesundheit des Mitglieds

a) Sowohl die Nutzung der Einrichtung als auch die Teilnahme an sämtlichen angebotenen Leistungen durch Lions Fight Club sind dem Mitglied nur dann gestattet, wenn er hierfür gesundheitlich geeignet ist.

b) Das Mitglied bestätigt hiermit, dass es sportgesund ist. Im Zweifelsfalle hat das Mitglied aus eigener Initiative vor Trainingsbeginn einen Arzt aufzusuchen.

6. Tarifinformationen

a) Spezialtarife (Kinder-/Studententarif): Spezialtarife gelten nur solange der Grund für den Spezialtarif vorliegt. Danach gilt automatisch der Erwachsenentarif.

b) Abbuchungszyklus: Monatliche SEPA-Lastschrift jeweils am ersten Bankarbeitstag des Monats.

c) Rücklastschrift: Gebühren für Rücklastschrift + Mahngebühr (5,90 Euro) trägt das Mitglied.

d) Verzugsfolgen: Bei Verzug von mindestens zwei Monatsbeiträgen kann der Zugang gemäß § 320 Abs. 1 BGB bis zum Ausgleich verweigert werden.

7. Tarifbedingungen & Beitragsanpassung

Der gewählte Tarif ist während der Erstlaufzeit bindend. Nach Ablauf (frühestens nach 12 Monaten) kann eine jährliche Anpassung bis max. 5 % erfolgen, orientiert allein an tatsächlicher Kostensteigerung.

Kostenfaktoren: Produktions-/Lizenzkosten, technische Bereitstellung, Verbreitung, Kundendienst, Vertrieb (Rechnung, Zahlung, Marketing), Verwaltung, Mieten, Zinsen, Personal, Dienstleister, Geräte, IT, Energie sowie staatliche Abgaben.

Anpassung nur bei Kostensteigerung ≥ 3 %. Bei Kostensenkung ≥ 3 % erfolgt entsprechende Reduktion (mindestens jedoch ursprünglicher Preis).

Preisanpassungen gelten frühestens 30 Tage nach Mitteilung. Sonderkündigungsrecht innerhalb der Kündigungsfrist (4 Wochen) nach Zugang der Mitteilung.

8. Laufzeit und Kündigung

a) Verlängerung & ordentliche Kündigung: Automatische Verlängerung um 1 Monat, falls nicht 4 Wochen vor Ende der Erstlaufzeit schriftlich gekündigt. Danach monatliche Kündbarkeit mit 4 Wochen Frist zum Monatsende.

b) Sonderkündigungsrecht Lions Fight Club: Unangemessenes Verhalten, Zahlungsverzug (2 Monatsbeiträge) oder Stilllegung über 12 Monate ohne absehbare Trainingsfähigkeit berechtigen zur fristlosen Kündigung.

c) Stilllegung des Vertrages: Schriftlicher Antrag bei Schwangerschaft oder ärztlich attestierter Trainingsunfähigkeit (Attest mit Dauer). Mitgliedschaft verlängert sich um die Stilllegungszeit.

9. Mitgliederdaten

Adress- oder Kontodatenänderungen sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlassene Meldung kann zu Kosten (z.B. Melderegisterauskunft) führen.

10. Verlegung & höhere Gewalt

Verlegung der Einrichtung innerhalb des Stadtgebiets berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung. Bei höherer Gewalt (Unmöglichkeit) kein Schadensersatz- oder Stilllegungsanspruch; Mitgliedschaft verlängert sich um den Zeitraum der Nichtnutzbarkeit.

11. Datenschutz

Informationen gemäß Art. 13 DSGVO werden separat ausgehändigt und sind Vertragsbestandteil.

12. Änderungsvorbehalt

Änderungen der AGB, Leistungsbeschreibung oder Bedingungen nur aus wichtigem Grund (technische Entwicklungen, Rechtsprechung, Gesetzesänderungen, erhebliche Kostenänderungen). Keine Änderungen bei erheblicher Störung des vertraglichen Gleichgewichts.

Änderungen werden per E-Mail mitgeteilt und treten frühestens 30 Tage nach Zugang in Kraft, sofern kein Widerspruch binnen vier Wochen erfolgt. Bei Widerspruch kann Lions Fight Club ordentlich kündigen.

13. Schlussbestimmungen

Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.